Code of Conduct and Citizenship IAVF Antriebstechnik
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Vorwort
Die IAVF Antriebstechnik GmbH bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Getragen von unserem verantwortungsvollen Bewusstsein für die sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte, stellen wir uns den Herausforderungen einer zunehmend vernetzten und globalen Wirtschaft. Unser Code of Conduct basiert auf den Unternehmenswerten wie Qualität, Leistung, Teamwork und setzt klare Standards betreffend Integrität und korrektem Geschäftsgebaren. Diese wollen wir innerhalb der IAVF und mit unseren Vertragspartnern und Lieferanten leben. Gerade für die IAVF ist der gewissenhafte Umgang mit den Themen Unabhängigkeit, Vertrauen, Risiko-Management, Respekt und Corporate Citizenship von größter Bedeutung.
Wir stehen dafür, dass alle Menschen mit Respekt, Toleranz, Vertrauen, Offenheit, Wertschätzung und Fairness behandelt werden. In unserem Unternehmen gilt Chancengleichheit für alle. Deshalb haben Diskriminierungen aufgrund der Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung und Behinderung in unserem Unternehmen keinen Platz. Belästigungen und Mobbing werden nicht geduldet. Wir orientieren uns an den international anerkannten Prinzipien zum Schutze der Menschen- und Arbeitsrechte sowie auf relevante, internationale Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt.
I. Einhaltung von Recht und Gesetz
Wir halten uns an Recht und Gesetz der jeweiligen Länder, in denen wir wirtschaftlich tätig sind. Wir achten darauf, die Grundsätze des vorliegenden Code of Conduct beim eigenen Handeln einzuhalten und ermutigen hierzu auch unsere Geschäftspartner.
II. Achtung der Menschenrechte
Der Schutz der Menschenrechte ist Pflicht der jeweiligen Staaten, in denen wir wirtschaftlich tätig sind. Wir vermeiden durch unsere Aktivitäten, die Menschenrechte anderer zu beeinträchtigen und verpflichten uns, nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, an denen wir beteiligt sind, zu begegnen.
III. Ethisches Wirtschaften und Integrität
Wir verfolgen legale Geschäftspraktiken unter Beachtung von lauterem Wettbewerb, gewerblicher Schutzrechte Dritter sowie kartell- und wettbewerbsrechtlicher Regelungen. Wir lehnen sämtliche Formen von Korruption und Bestechung ab und fördern auf geeignete Weise Prinzipien verantwortungsbewusster unternehmerischer Führung wie Transparenz, Rechenschaftspflicht, Verantwortung, Offenheit und Integrität. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge sind einzuhalten, soweit die Rahmenbedingungen sich nicht grundlegend ändern. Allgemein ethische Werte und Prinzipien sind zu respektieren, insbesondere gilt dies für die Menschenwürde und die international anerkannten Menschenrechte.
IV. Beitrag zur Gesellschaft
Wir verstehen uns als Teil der Gesellschaft, in der wir unternehmerisch tätig sind. Wir tragen durch unser geschäftliches Handeln zu deren Wohlergehen, Förderung und nachhaltiger Entwicklung bei. Wir berücksichtigen mittelbare und unmittelbare Auswirkungen unserer geschäftlichen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt und bemühen uns, diese in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.
V. Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen
Wir beachten die geltenden Arbeitsnormen und schaffen ein sicheres und menschenwürdiges Arbeitsumfeld.
VI. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Wir achten das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ohne vorherige Genehmigung und nach eigener Wahl Organisationen zu bilden, welche die Förderung und den Schutz der Interessen der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber zum Ziele haben, diesen Organisationen beizutreten und ihre Vertreter frei zu wählen. Wir achten das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Kollektivverhandlungen über Lohn- und Arbeitsbedingungen zu führen. Arbeitnehmer dürfen wegen ihrer Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen in Bezug auf ihre Beschäftigung nicht benachteiligt werden. Wir achten das Recht unserer Arbeitnehmer, Beschwerden vorzubringen, ohne dass ihnen daraus Nachteile irgendwelcher Art entstehen; diese Beschwerden werden in einem geeigneten Verfahren behandelt werden.
VII. Verbot von Zwangsarbeit
Eine wirtschaftliche Tätigkeit auf Grundlage von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft oder Leibeigenschaft wird von uns nicht akzeptiert. Dies umfasst jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
VIII. Verbot von Kinderarbeit und Schutz junger Arbeitnehmer
Wir setzen uns für die effektive Abschaffung von Kinderarbeit ein. Wir beachten das jeweilige gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit, welches gemäß den Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und nicht unter 15 Jahren liegen darf. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens verhindern geeignete Mechanismen zur Altersfeststellung Kinderarbeit. Wir stellen Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren nur dann ein, wenn die Art oder die Verhältnisse der durch sie verrichteten Arbeit das Leben, die Gesundheit und die Sittlichkeit der betreffenden Jugendlichen nicht gefährden und diese eine angemessene sachbezogene Unterweisung oder berufliche Ausbildung in dem entsprechenden Wirtschaftszweig erhalten.
IX. Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Jegliche Form der Diskriminierung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung und der sozialen Herkunft vorgenommen wird und die dazu führt, die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen, wird unterlassen. Ferner findet der Grundsatz der Gleichheit des Entgelts für männliche und weibliche Arbeitskräfte bei gleichwertiger Arbeit Anwendung.
X. Löhne
Staatlich oder tariflich anzuwendende Mindestlöhne dürfen nicht unterschritten werden. Löhne werden regelmäßig in einer für den Arbeitnehmer geeigneten Form ausgezahlt und nicht zurückbehalten. Lohnabzüge sind nur im gesetzlichen oder tarifvertraglichen Rahmen zulässig und sind auszuweisen. Die Beschäftigten werden regelmäßig über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgeltes informiert.
XI. Beschäftigungsverhältnisse
Die Regeln des nationalen Arbeitsrechts sind einzuhalten. Den Arbeitnehmern müssen verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich der Arbeitszeiten, Vergütung sowie Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitnehmer haben das Recht, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.
XII. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Wir sind verpflichtet, unter Berücksichtigung nationaler Erfordernisse angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz zu treffen, um im Rahmen ihrer Aktivitäten Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Gültige lokale Vorschriften zu Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Gebäudesicherheit und Brandschutz werden eingehalten, um das Risiko von Unfällen und Berufskrankheiten auf ein Minimum zu reduzieren. Wo notwendig und angebracht, wird Arbeitnehmern angemessene Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt. In unmittelbaren Gefahrensituationen haben die Beschäftigten das Recht und die Pflicht, ihren Arbeitsplatz unverzüglich und ohne Erlaubnis zu verlassen. Bedürftige Personen wie jugendliche Arbeitnehmer, junge Mütter und Schwangere sowie Menschen mit Behinderungen erhalten einen besonderen Schutz.
XIII. Menschenwürdiger Umgang
Wir behandeln unsere Arbeitnehmer mit Würde und Respekt. Jegliche Form von unwürdiger Behandlung, Missbrauch, Belästigung und Einschüchterung sowie rechtswidrigen Strafen gegenüber Arbeitnehmern wird unterlassen. Disziplinarmaßnahmen werden schriftlich und in einer für den Arbeitnehmer verständlichen Form niedergelegt.
XIV. Umweltschutz
Wir erfüllen die geltenden Gesetze, Bestimmungen und Verwaltungspraktiken zum Schutz von Mensch und Umwelt der Länder, in denen wir tätig sind. Wir üben unsere Geschäftstätigkeit so aus, dass sie einen Beitrag zu dem allgemeinen Ziel der nachhaltigen Entwicklung leistet. Hierzu haben wir ein Umweltmanagementsystem eingeführt, was uns ermöglicht, unsere operative Tätigkeit auf schädigende Umweltauswirkungen zu überprüfen. Wir sind um die ständige und langfristige Verbesserung unserer Umweltergebnisse bemüht, indem wir die Einführung von geeigneten Technologien und Produktionsverfahren fördern, welche eine effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Energie sowie eine Minimierung von Emissionen und somit Verbesserung der Luftqualität ermöglichen. Zu diesen Bemühungen gehören der sparsame Umgang mit Rohstoffen, Recycling, Wiederverwertung und Sparen von Wasser und Energie.
Wir streben eine Bewertung der eingesetzten Chemikalien an und versuchen, diese unter Umwelt- und Arbeitsschutz- sowie Verbraucherschutzaspekten auszusuchen und besonders belastende Chemikalien zu ersetzen. Eine fachgerechte Entsorgung von Abfällen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft ist wichtig. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert sein und durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden.
XV. Umsetzung und Durchsetzung
Dieser Code of Conduct formuliert Mindeststandards an unsere Arbeitnehmer, Vertragspartner und Lieferanten. Wir kommunizieren die Inhalte des Code of Conduct gegenüber Arbeitnehmern, Vertragspartnern, Lieferanten und gegebenenfalls gegenüber Dritten. Wir beachten den vorliegenden Code of Conduct bei unserem eigenen Handeln und ermutigen unsere Geschäftspartner, den Code of Conduct sinngemäß anzuwenden. Im Sinne guter Corporate Governance verankern wir die im Code of Conduct genannten Grundsätze verantwortungsbewusster Unternehmensführung in unseren strategischen und operativen Managementsystemen.
IAVF Antriebstechnik GmbH